Frühe Sprachförderung in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Link zur Förderung kopieren

Kinder, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, sind in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen von Beginn an, insbesondere aber in den letzten beiden Kindergartenjahren so zu fördern, dass sie mit Eintritt in die Schule die sprachlichen Kompetenzen in der Bildungssprache Deutsch möglichst beherrschen.  

Die professionelle zweisprachige elementare Bildung und Betreuung wird durch das Angebot der beiden Bildungssprachen Deutsch und Slowenisch geleistet. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Sport
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee
abt6.elementarbildung@ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1032069