Volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen Link zur Förderung kopieren

  • Ist das Kindeswohl gefährdet und ist zu erwarten, dass die Gefährdung nur durch eine Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann, ist Kindern und Jugendlichen volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen zu gewähren, sofern der Kinder- und Jugendhilfeträger zur Gänze mit der Pflege und Erziehung betraut ist. Eine Übertragung der Pflege und Erziehung erfolgt im Regelfall im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Obsorgeberechtigten und Kinder- und Jugendhilfeträger, wobei die Behörde auch von Amts wegen tätig werden kann.
  • Sozialpädagogische Einrichtungen sind Einrichtungen im Rahmen der Vollen Erziehung und werden als vollstationäre Dienste angeboten. 
  • Das Leistungsangebot wird von geeigneten privaten Kinder- und Jugendhilfeträgern erbracht. Die Leistungsabgeltung erfolgt durch Bezahlung eines Tagsatzes. Es können Zusatzkosten (z.B. für therapeutische Leistungen) abgerechnet werden, wenn ein Mehrbedarf bewilligt wurde.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 14504
abt4.kjh@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-4

Die Kosten für die Gewährung von Erziehungshilfen und Hilfen für junge Erwachsene hat zunächst das Land zu tragen.

Die Leistungsabgeltung der geeigneten privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt durch Tagsätze.

Fachaufsichten

Rechnungskontrolle

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF, Leistungsverträge mit den sozialpädagogischen Einrichtungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Wirkungsziele

Kinder und Jugendliche werden vor allen Formen von Gewalt und anderen Kindeswohlgefährdungen geschützt
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030014

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