Präventionsprojekte im Bereich Gewaltschutz Link zur Förderung kopieren

Förderung von Maßnahmen und Initiativen, die Präventionsarbeit zum Themenschwerpunkt Gewaltschutz beinhalten. Geförderte Maßnahmen sollen die Themenbereiche Vorbeugung, Schutz, Beratung, Hilfe, Förderung der Zivilcourage sowie Vernetzung mit staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen abdecken und somit einen wesentlichen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Herausforderung leisten, Gewalt zurückzudrängen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung I/S/12, Förderungswesen und Förderprojekt-Unterstützung
1010 Wien, Herrengasse 7
+43 59133 901238
BMI-I-S-12@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at/107/start.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 25 Sicherheitspolizeigesetz (SPG); Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Schwerpunkt Gewaltschutz, mehr Sicherheit speziell für Frauen und Minderjährige.

Referenznummer

1061779