Förderung von Entwicklungszusammenarbeitsprojekten Link zur Förderung kopieren

Die Abwicklung der Förderung von Entwicklungszusammenarbeitsprojekten besteht in der Bearbeitung und fachlichen Prüfung von EZA-Projektanträgen, Einholung der Stellungnahmen des Beirates, Erstellung von Regierungssitzungsanträgen, Förderverträgen, Auszahlungsanweisungen sowie in der fristgerechten Einforderung von Berichten und Abrechnungen und deren Prüfung. Damit werden steirische Gruppen und Initiativen bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des Südens sowie bei Bildungsprojekten im Inland unterstützt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Landhausgasse 7, 8010 Graz
europa-international@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Antragsformular (Projektbeschreibung, Kostenaufstellung bzw. Finanzierungsplan inkl. rechtlich relevanter Unterlagen)

Prüfung des Verwendungsnachweises (Originalbelege erforderlich)

Rechtsgrundlage

Ausschreibungen des Landes Steiermark
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030428