Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein. Die Förderungen im Rahmen dieses Sonderförderungsprogrammes erstreckt sich auf das Gebiet der beiden Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte und Umgebung. Die geplanten Projekte/Maßnahmen müssen innerhalb des Förderungsgebietes verwirklicht werden. Es sind die Gemeinden: Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach umfasst.
Förderungsschwerpunkte:
- Aktionsfeld 1: Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Freizeitinfrastruktur
- Aktionsfeld 2: Steigerung nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit im touristischenund betrieblichen Bereich
- Aktionsfeld 3: Energiebezogene Umweltvorhaben
- Aktionsfeld 4: Lebendige Dörfer und Attraktivierung Lebensraum
- Aktionsfeld 5: Regionale Kooperations- und Einzelmaßnahmenförderung
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen können der Richtlinie "Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal und Reutte" entnommen werden.
Der jeweilige Förderungsantrag ist elektronisch, mit dem dafür vorgesehenen Webformular vor Beginn des Förderprojektes einzubringen. Vor Beginn des Förderprojektes heißt, vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, vor Lieferung, vor Bau-/Projektbeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die das Projekt unumkehrbach macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Für die Förderungsentscheidung sind je nach Aktionsfeld und Leitmaßnahme folgende Unterlagen erforderlich:
- Angaben über das antragstellende Unternehmen und die betriebliche Entwicklung der letzten Jahre
- Beschreibung des Projekts und der erwarteten betriebs-/regionalwirtschaftlichen Auswirkungen
- detaillierte Kostenaufstellung
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des
Vorhabens - Kopien von Förderanträgen von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und
sofern bereits vorhanden deren Genehmigung für dasselbe Vorhaben bzw. dieselben förderbaren
Kosten - Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre (bei Unternehmensgründungen eine
Vorschaurechnung für die nächsten 3 Jahre) - Auflistung der jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen vor und nach der Investition
- behördliche Bewilligungen und Genehmigungen (z.B. Baubescheide, behördlich genehmigte Baupläne,
Gewerbeberechtigungen, etc.) - Planunterlagen
- Zertifikate für Nachhaltigkeitsbonus.
Die Förderstelle kann im Einzelfall noch zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder
auf für die Beurteilung nicht erforderlicher Unterlagen verzichten.