Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein. Die Förderungen im Rahmen dieses Sonderförderungsprogrammes erstreckt sich auf das Gebiet der beiden Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte und Umgebung. Die geplanten Projekte/Maßnahmen müssen innerhalb des Förderungsgebietes verwirklicht werden. Es sind die Gemeinden: Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach umfasst.
Förderungsschwerpunkte:
- Aktionsfeld 1: Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Freizeitinfrastruktur
- Aktionsfeld 2: Steigerung nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit im touristischenund betrieblichen Bereich
- Aktionsfeld 3: Energiebezogene Umweltvorhaben
- Aktionsfeld 4: Lebendige Dörfer und Attraktivierung Lebensraum
- Aktionsfeld 5: Regionale Kooperations- und Einzelmaßnahmenförderung
- Aktionsfeld 6: Stärkung der regionalen Wirtschaft im Bezirk Außerfern
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen können der Richtlinie "Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal und Reutte" entnommen werden.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Der jeweilige Förderungsantrag ist elektronisch, mit dem dafür vorgesehenen Webformular vor Beginn des Förderprojektes einzubringen. Vor Beginn des Förderprojektes heißt, vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, vor Lieferung, vor Bau-/Projektbeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die das Projekt unumkehrbach macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Für die Förderungsentscheidung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Angaben über das antragstellende Unternehmen und die betriebliche Entwicklung der letzten Jahre
- Beschreibung des Projekts und der erwarteten betriebs-/regionalwirtschaftlichen Auswirkungen
- detaillierte Kostenaufstellung
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des
Vorhabens - Kopien von Förderanträgen von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und
sofern bereits vorhanden deren Genehmigung für dasselbe Vorhaben bzw. dieselben förderbaren
Kosten - Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre (bei Unternehmensgründungen eine
Vorschaurechnung für die nächsten 3 Jahre) - Auflistung der jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen vor und nach der Investition
- behördliche Bewilligungen und Genehmigungen (z.B. Baubescheide, behördlich genehmigte Baupläne,
Gewerbeberechtigungen, etc.) - Planunterlagen
- Zertifikate für Nachhaltigkeitsbonus.
Die Förderstelle kann im Einzelfall noch zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder
auf für die Beurteilung nicht erforderlicher Unterlagen verzichten.