Oö. Gemeinden als Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der Statutarstädte.
Gefördert werden pro Gemeinde zwei Drittel der Gesamtkosten, jedoch
- für Gemeinden mit bis zu 2 Schulstandorten maximal 16.000 Euro.
- für Gemeinden mit 3 bis zu 5 Schulstandorten maximal 20.400 Euro.
- für Gemeinden mit mehr als 5 Schulstandorten maximal 24.800 Euro.
Stufe 1:
Wenn die bestehende Connect 2030 Förderung des Bundes nicht in Anspruch genommen werden kann, werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von Breitband-Glasfaser-Internet-Anschlüssen gefördert.
Stufe 2:
Gefördert wird die Inhouse-Verteilung (kabelgebundene Netzwerkverteilung; W-LAN-Verteilung) für jene Schulstandorte, die Stufe 1 erfüllen (ausgenommen bei Schulneubauten oder bei einer Generalsanierung).
Stufe 3:
Für jene Schulstandorte, die Stufe 1 und 2 erfüllen, können auch Geräte für die Nutzung dieser Infrastruktur gefördert werden.
Die maximalen Förderbeträge umfassen alle Ausbaustufen.