Förderung der Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö Pflichtschulen Link zur Förderung kopieren

Oö. Gemeinden als Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der Statutarstädte.

Gefördert werden pro Gemeinde zwei Drittel der Gesamtkosten, jedoch

  • für Gemeinden mit bis zu 2 Schulstandorten maximal 16.000 Euro.
  • für Gemeinden mit 3 bis zu 5 Schulstandorten maximal 20.400 Euro.
  • für Gemeinden mit mehr als 5 Schulstandorten maximal 24.800 Euro.

Stufe 1:

Wenn die bestehende Connect 2030 Förderung des Bundes nicht in Anspruch genommen werden kann, werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von Breitband-Glasfaser-Internet-Anschlüssen gefördert.

Stufe 2:

Gefördert wird die Inhouse-Verteilung (kabelgebundene Netzwerkverteilung; W-LAN-Verteilung) für jene Schulstandorte, die Stufe 1 erfüllen (ausgenommen bei Schulneubauten oder bei einer Generalsanierung).

Stufe 3: 

Für jene Schulstandorte, die Stufe 1 und 2 erfüllen, können auch Geräte für die Nutzung dieser Infrastruktur gefördert werden.

Die maximalen Förderbeträge umfassen alle Ausbaustufen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

  • Nach Prüfung des Ansuchens (inkl. Angebote) wird der entsprechende Förderungsbetrag in Aussicht gestellt.
  • Die Förderungsauszahlung erfolgt nach Vorlage der Abnahmeprotokolle und der Endabrechnung inkl. der Rechnungs- und Zahlungsbelege, die gleichzeitig die widmungsgemäße Verwendung der Förderung
    nachweisen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF; Richtlinien zur Förderung zur Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1082031

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