COVID-19 - Bestandssicherung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Oberösterreich
Bedingt durch die COVID-19-Krise verzeichnen auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe merkliche Umsatzeinbußen (z.B. entgangene Entgelte für Leistungen mit intensivem persönlichen Kontakt, die von den Gesundheitskassen vergütet werden). Trotz entsprechender Kostensenkungsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeit) können dadurch Liquiditätsengpässe entstehen, die trotz Beihilfen anderer Förderungsgeber nicht bewältigt werden können. Durch die gegenständliche Förderung in Form eines finanziellen Zuschusses sollen Liquiditätsengpässe soweit reduziert werden, dass der wirtschaftliche Bestand von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gesichert ist. Die Höhe und konkrete Zweckwidmung des Zuschusses (Personalkosten, Mietkosten etc.) wird fallindividuell entschieden bzw. bemessen.