COVID-19 - Stützpersonal für Alten- und Pflegeheime in OÖ Link zur Förderung

  • Mit Ende des 2. Lockdowns sollen auch die Alten- und Pflegeheime wieder eingeschränkt für BesucherInnen öffnen. Damit dies unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Hygieneempfehlungen möglich wird, soll zur Unterstützung der bestehenden MitarbeiterInnen aufgrund der COVID-19 bedingten Mehrbelastungen zusätzliches Stützpersonal im Zeitraum von 07.12.2020 bis 28.02.2021 (mit der Option seitens des Landes Oberösterreich um Verlängerung bis 31.03.2021) bereitgestellt werden.
  • Das Land Oberösterreich hat einen Fördervertrag mit dem Verein zur Förderung von Beschäftigung und Arbeit (FAB). FAB stellt die Arbeitskräfte befristet an und vermittelt diese an die Alten- und Pflegeheime. Der Verein zur Förderung von Beschäftigung und Arbeit erhält die Personalkosten aus der Anstellung der Mitarbeiter und den Aufwand für die Abwicklung und Organisation ersetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720
so.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Ersatz umfasst die Lohnkosten inklusive der Lohnnebenkosten des Stützpersonals sowie die Kosten für die Organisation und Abwicklung.

Das Vorgehen zur Leistungskontrolle wird in der Förderungsvereinbarung festgelegt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,723 Mio. Euro

Referenznummer

1050830