Berufsqualifizierung, Berufsintegration und Arbeitsintegration Link zur Förderung kopieren

  • Zur Erleichterung des Übergangs von Schule ins Berufsleben werden berufsqualifizierende Maßnahmen gefördert (Arbeitstrainingsmaßnahmen, Berufsfindungs- und Orientierungsmaßnahmen, Qualifizierung-, Kurs- und Fortbildungsmaßnahmen).
  • Für Jugendliche mit Behinderung nach der Schulpflicht besteht auch die Möglichkeit zu einer verlängerten Lehre oder Absolvierung einer Teilqualifikation. Ergänzt wird diese Unterstützung durch ein niederschwelliges Beratungsangebot.
  • Im Hinblick auf die Arbeitsintegration besteht die Möglichkeit zur Förderung eines Lohnkostenzuschusses sowie eines Mentor:innenzuschusses.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien; Allgemeine Förderrichtlinien des FSW; Spezifische Förderrichtlinie für Berufsqualifizierung und Berufsintegration des FSW;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076405

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