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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

ARF – Projektförderung Primärversorgung Erweitertes Leistungsangebot
Österreich
Mit dieser Förderung soll die Initiierung von Projekten bestehender Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien in der Primärversorgung mit erweitertem Leistungsspektrum unterstützt werden. Gruppenpraxen und selbständige Ambulatorien in den Fachbereichen Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendheilkunde, die über einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse verfügen (§ 343 ASVG) und die ein erweitertes Leistungsspektrum anbieten ("Gesundheitseinrichtung") Förderung von Projekten in folgenden Bereichen: ökologische und soziale Nachhaltigkeit: insbesondere in den Bereichen Klima wie beispielsweise Verbesserung der Energieeffizienz, E-Mobilität sowie soziale Inklusion zur Sicherstellung der sprachlichen und räumlichen Barrierefreiheit. digitale und räumliche Infrastruktur: insbesondere Projekte, mit denen digitale Anwendungen und die Ausstattung vor Ort z.B. Kommunikation, Dokumentation, Datenschutz gefördert werden PV-spezifische Fort- und Weiterbildungsangebot: insbesondere zur Vertiefung und Schwerpunktsetzung der qualitätsvollen Versorgung in der Primärversorgung sowie zur Unterstützung der multiprofessionellen Zusammenarbeit z.B. Coaching, Prozessoptimierung Gefördert werden die o.a. Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der zukünftigen o.a. Gesundheitseinrichtung umfasst und an denen Gesellschafter:innen der o.a. Gesundheitseinrichtung für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten („Besitzgesellschaft“)., wobei "Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der o.a. Gesundheitseinrichtung sein können und die o.a. Gesundheitseinrichtung Endbegünstigter der Förderung sein muss. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d.h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 500.000,-. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Fort- und Weiterbildungen). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Bildung - Fort- und Weiterbildung
Österreich
Ziele: 1. Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen mit den im LWG 1992 genannten Zielen und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen und sie anzuregen, sich mit diesen Zielen auseinander zu setzen und an der Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne dieser Ziele teilzunehmen. 2. Unterstützung der Weiterbildung von unselbstständig beschäftigten Personen in der Land- und Forstwirtschaft. 3. Information über und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schülern auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, zum Kennenlernen neuer Perspektiven, neuer Arbeitsweisen, neuer Bewirtschaftungsformen und zur Verbesserung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Dies soll dazu beitragen, berufliche Ziele zu erreichen und persönliches Wachstum zu fördern. Förderungsgegenstände: - Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen - Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, persönlichkeitsbildende und berufsbildende Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland - Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter:innen und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft - Bundesweite Servicestelle zur Information, Bewerbung und Vermittlung von Praktika auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Ausland. Dies umfasst auch die Erstellung eines nach Ländern und Produktionssparten gegliederten webbasierten Verzeichnisses von geeigneten Praxisbetrieben, die Bereitstellung von Informationen zu den länderspezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnehmenden (z. B. Versicherungsfragen), Vorbereitungsseminare für die Teilnehmenden und die Kooperation mit internationalen Partnerorganisationen
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call youngFBZ
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: In youngFBZs (FBZ steht für Frauenberufszentrum) sollen Beratungs- und Betreuungseinrichtung für Berufsberatungen, Orientierungsangebote und Möglichkeiten für die individuelle Qualifizierung für junge Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren angeboten werden. Zweck der Einrichtungen sind die Schaffung von Perspektiven für die berufliche (Erst-)Laufbahn von jungen Frauen, die Förderung junger Frauen beim Zugang zu zukunftsorientierter und nachhaltiger Qualifizierung, die Berufsinformation über zukunftsträchtige Berufe (MINT, Handwerk, Green Jobs etc.). Dabei sollen migrations- und kulturspezifischen Erfahrungen von jungen Frauen in der Beratung beachten werden (Diversity Ansatz in der Beratung). Zielgruppe sind junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren, insbesondere jene mit Migrationsgeschichte, mit Beratungs- und Betreuungsbedarf, junge Wiedereinsteigerinnen mit Qualifizierungsinteresse, asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte junge Frauen und Asylwerberinnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, sowie Frauen mit einem Ausweis für Vertriebene. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 3, Metallausbildungszentren in OÖ
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 3 (Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Die Metallausbildungszentren sollen ihren Teilnehmer:innen entsprechend dem individuellen Kenntnisstand im Wege eines flexiblen und modularen Ausbildungssystems maßgebende Kompetenzen im Metallbereich wie auch in der Persönlichkeitsentwicklung vermitteln und so erfolgreich auf eine Beschäftigung vorbereiten, weshalb sie sich auch in der Säule A (Bedarfsgerechte Qualifizierung des Arbeitskräftepotentials) des Paktes für Arbeit und Qualifizierung in Oberösterreich befinden. Ziel ist die Integration benachteiligter Zielgruppen in den Arbeitsmarkt, wobei die Zuteilung der auszubildenden Personen durch die jeweiligen Regionalstellen des AMS Oberösterreich erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 6, Pilotprojekt - Perspektive Arbeit
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 6 (Soziale Innovation) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Die Aneinanderreihung von Interventionen bei Kund:innen des AMS birgt Brüche, lange Interventionsketten und ein „immer wieder von vorn beginnen“ . Ein (Pilot-)Projekt soll versuchen diese Interventionen zu parallelisieren, Inhouse zu erledigen und mit Begleitung eng an den TN:innen zu bleiben. Ein (sozial innovatives) Projekt als kombiniertes Angebot soll aus „offenen Räumen“, einer Bildungsmaßnahme und einem sozialökonomischen Betrieb bestehen. Es soll als ganzheitliches Konzept betrachtet werden und die Empfehlungen der vom Arbeitsmarktservice (AMS) beauftragten Studie „Suchtgefährdete Jugendliche und Arbeitsmarkt“ aus dem Jahr 2016 aufgreifen. Es soll der zugrundeliegenden Haltung, im Aufbau und in der inhaltlichen Herangehensweise den Grundsätzen „Niederschwellige Zugänge in der Arbeit“, „Kontinuität in der Betreuung und Begleitung“ und „Fachübergreifender Austausch“ folgen. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ JTF 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 7, Call Sozialökonomische Betriebe in JTF Regionen
Oberösterreich
Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch ein Beschäftigungsprojekt (Sozialökonomischer Betrieb - SÖB). Die SÖBs sollen im Bereich Elektrotechnik (Vor- und Basisqualifizierung) tätig sein. Im Sinne eines sehr guten und funktionierenden Kreislaufwirtschaftssystems sollen (entsorgte) Elektro-Altgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Computer etc.) repariert oder fachmänisch demontiert und entsorgt werden. Zweck ist die Schaffung eines zeitlich befristeten Beschäftigungsangebotes für arbeitsmarktferne Personen (die Zielgruppe richtet sich nach dem ESF+/JTF Programm an: Langzeitarbeitslose/Arbeitslose, Arbeitssuchende etc.). Die arbeitsmarktpolitische Leistung besteht darin, den Zielgruppenpersonen den Übergang von der Arbeitslosigkeit in das reguläre Beschäftigungssystem zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (Transitfunktion mit bewusst gestaltetem Ein- und Ausstieg) und durch den Erwerb von bestimmten Berufsqualifikationen, durch sozialpädagogische Unterstützung, durch Gesundheitsangebote etc. die individuellen Vermittlungschancen der TMA soweit zu verbessern, dass der Wiedereinstieg in den ungeförderten Arbeitsmarkt erreichbar wird. Es sollen den TMA im Arbeitstraining wie im SÖB neben der sozialpädagogischen Betreuung gesundheitliche Unterstützungsangebote im Rahmen eines möglichst großen Netzwerkes des Trägers zur Verfügung gestellt werden, um die Herstellung und den Erhalt der psychischen, physischen und sozialen Gesundheit zu erreichen. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ JTF 2021-27: Umsetzung Priorität 7, Call Gezielte Berufsberatung/-orientierung in JTF Regionen
Oberösterreich
Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur gezielten Berufsberatung und -orientierung, Aktivierung und Betreuung, Information und Branchenvorstellung, Erhebung der Bedarfe und der Entwicklungsmöglichkeiten in Betrieben und ggf. in Schulen in den geförderten, vom JTF bestimmten Regionen in OÖ. Es sollen Betriebe auf bestehende Ausbildungsmaßnahmen im Bereich ökologischer Aus- und Weiterbildung („Green Jobs“) hingewiesen werden und der Bedarf an weiterführenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen in der Region erhoben werden. Die Mitarbeiter:innen in Unternehmen, die vor einer Schließung, Umstrukturierung, Umstellung der eingesetzten Technologien, Erweiterung der Geschäftsbereiche u. ä. stehen, sollen die Möglichkeit einer proaktiven Berufs- und Qualifizierungsberatung bekommen. Weiters sollen Arbeitssuchende sowie zukünftig Beteiligte am Arbeitsmarkt (wie zB. Personen in Ausbildung, Studierende etc.) aktiv auf einen erfolgreichen (Wieder-)Einstieg vorbereitet werden. Für diese Personen sollen gezielte Informations- und Beratungsangebote umgesetzt werden, die Wirtschaftsbereiche die dem "grünen Sektor" zuzuordnen sind und die damit verbundenen notwendigen Kompetenzen, etwa in den MINT-Bereichen oder auch nachhaltige Energie und Bauwesen miteinbeziehen. Generell soll das Angebot zur Schaffung des allgemeinen Bewusstseins für einen gerechten Übergang beitragen. Die Verbreitung der Informationen über berufliche Möglichkeiten in technischen und technologischen zukunftsfähigen Wirtschaftsbereichen sollen Personen zu einer Entscheidung über eine berufliche Neuorientierung ermutigen. Dabei sollen sich neue Chancen für eine Verbesserung der beruflichen Situation insbesondere für niedrigqualifizierte Personen, die oft im Niedriglohnbereich beschäftigt sind ergeben. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ JTF 21-27 - Beratungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des JTF
Kärnten
Was wird gefördert? Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Rahmen des Green Deal bzw. des Just Transition Fund (JTF) Wer wird gefördert bzw. wer kann Anträge stellen? Unternehmen, Non Profit Organisationen, Vereine, Schulen/Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe in der JTF-Region (in Kärnten sind das Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit und Villach Land). Arbeitnehmer:innen müssen entweder den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in einer der JTF-Regionen haben. Teilnehmer:innen in Arbeitsmarktprogrammen müssen den Hauptwohnsitz in einer der JTF-Regionen haben. Wo können die Anträge gestellt werden? Elektronisch auf der Homepage des Landes Kärnten unter www.ktn.gv.at/jtf. Wofür können Anträge gestellt werden? Beratungsleistungen für die Managementebene und die Arbeitnehmer*innen von Unternehmen Beratungsleistungen für Arbeitnehmer*innen von NPO sowie für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Beratungsleistungen für Schulen/Bildungseinrichtungen Qualifizierungsleistungen von Arbeitnehmer:innen in Unternehmen und NPO Qualifizierungsleistungen für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Welche Themen werden beraten? Themen, die mit dem JTF in Zusammenhang stehen; dies sind insbesondere: Reduktion von THG-Emissionen, Reduktion bzw. Veränderung des Energie- und Ressourceneinsatzes, Erhöhung des Einsatzes von Recycling/Kreislaufwirtschaft Von wem werden die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen durchgeführt? von professionellen Beratungs- und Qualifizierungsunternehmen, die inkl. ihrer Beratungs- und Qualifizierungsleistungen bzw. maßnahmen von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden sind Vorgesehen ist darüber hinaus ein durchgehendes Monitoring der Maßnahmen, um etwaige Green Washing-Effekte herauszufiltern und grundlegendes Datenmaterial zu den gesetzten Maßnahmen sowie den daraus entstehenden Potentialen und Entwicklungen zu erhalten.