Zuschüsse zu Lohnkosten für Menschen mit Behinderung
Kärnten
Zuschüsse zu Lohnkosten gem. § 11 Abs 2 K-ChG für Menschen mit Behinderung zur Erlangung oder Erhalt eines Arbeitsplatzes am freien Arbeitsmarkt, sofern nicht andere Fördergeber z.B. AMS oder Sozialministeriumsservice Unterstützungen gewähren. Die Zuschüsse werden direkt an den Arbeitgeber ausbezahlt.