Abgangsmittragung für die Salzburger Festspiele Link zur Förderung

Das Land ist (neben dem Bund, der Landeshauptstadt Salzburg und dem Tourismusförderungsfonds) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet, und zwar in Höhe von 20 vH solcher Betriebsabgänge

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Kaigasse 2A, 5020 Salzburg
(0662) 8042 - 2593

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Überprüfung und Überwachung der laufenden Gebarung durch das Kuratorium (§ 11) bzw Rechnungshofkontrolle (§ 17)

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines ,,Salzburger Festspielfonds''. BGBl Nr 147/1950
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033398