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Förderungen zum Thema Umwelt-, Klima-, Natur- und Artenschutz

Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien
Österreich
Mit dem Thema Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien folgt das BMK den Zielen der österreichischen Bundesregierung, die Umgestaltung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft in eine klimaneutrale, nachhaltige Kreislaufwirtschaft bis 2050 durch innovative Lösungen zu unterstützen sowie Österreich und Europa als führenden Industriestandort für hochwertige, ressourcenschonende und CO2-arme Produktion zu positionieren. Die FTI-Maßnahmen fokussieren dabei auf die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sowie die Sicherung und Stärkung des Produktionsstandortes durch eine kreislauforientierte Ausrichtung und durch digitalisierte und nachhaltige Produktionsprozesse im Sinne einer Twin Transition: Intelligente und regionale Nutzung und Herstellung von Produkten und Infrastruktur / Optimieren des Ressourceneinsatzes Verlängerung der Lebensdauer von Produkten, Komponenten und Infrastruktur / Intensivierung der Produktnutzung Wiederverwerten von Materialien / Schließen von Stoffkreisläufen Stärkung der Resilienz Erhöhung der technologischen Souveränität Österreichs/Europas In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Nachhaltiges Produktdesign und additive Fertigung; Materialien und Werkstoffe; Bioökonomie (exklusive Primärproduktion); Fertigungstechnik; Digitalisierung der Sachgütererzeugung (Industrie 4.0); Datenservice-Ökosysteme (inkl. Digitaler Produktpass); Recyclingtechnologien; Anwendung Künstliche Intelligenz für Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien; Urban Manufacturing und Urban Mining; Technologien zur Schließen des Kohlenstoffkreislaufes Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: entlang der Transformationsschwerpunkte der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie (Bauwirtschaft und Infrastruktur, Mobilität, Kunststoffe und Verpackungen, Textilwirtschaft, Elektro- und Elektronikgeräte, Informations- & Kommunikationstechnologien (IKT), Biomasse, Abfälle und Sekundärressourcen); mit Fokus auf Informationsaufbereitung, Anreiz zur Verhaltensänderung im Sinne der Kreislaufwirtschaft inkl. Unterstützung durch künstliche Intelligenz Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen in der Kreislaufwirtschaft und Produktion durch z.B. Förderung von Nachwuchstalenten und barrierefreien Zugang zu Informationen; Stärkung von Gleichstellung/Vielfalt in FTI u.a. durch Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsdimensionen in den Forschungsinhalten
Landesvertragsnaturschutzprogramm des Landes Salzburg
Salzburg
Die neue Förderrichtlinie des Landes bietet in Kombination mit der Naturschutzmaßnahme des ÖPUL-2023 ein vielfältiges Angebot an Biodiversitätsförderungen. Sie sind die Grundlage des partnerschaftlichen Naturschutzes im Bundesland Salzburg. Das im Bundesvergleich modernste und sehr umfassende Förderangebot soll den bisherigen Salzburger Weg des Angebotsnaturschutzes erfolgreich fortschreiben. Das Förderangebot der Richtlinie gliedert sich in die „Kleinbetriebs- und Differenzregelung“ sowie in die Fördersparten der „Speziellen Richtlinie“. Die „Spezielle Richtlinie“ umfasst nachfolgende zehn Maßnahmengruppen: Biodiversitätsförderung von Dauerlebensräumen im Grünland Biodiversitätsförderung auf Almen Biodiversitätsförderungen auf Ackerflächen Biodiversitätsförderung durch Wiederherstellung von Lebensräumen auf Grünland und Ackerflächen Biodiversitätsförderungen im Wald Biodiversitätsförderung an stehenden und fließenden Gewässern Biodiversitätsförderung an Alm-, Forst- und Wirtschaftswegen Biodiversitätsförderung zur Erhaltung und Entwicklung von Moorlebensräumen Erhaltung und Neuanlage traditioneller Kulturlandschaftselemente Gesamt- und überbetriebliche Biodiversitätsförderungen Als Förderwerber kommen in Betracht: natürliche Personen im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, sowie deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen) sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Naturschutzfonds Projektförderung
Salzburg
Die Mittel des Salzburger Naturschutzfonds dienen der landesweiten Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen der Fachdisziplin Landschaftsplanung. Die Förderabwicklung sowie die Projektbetreuung erfolgen durch die Abt. 5 des Amtes der Salzburger Landesregierung. Die Mittel des Fonds werden zur Finanzierung von eigenen Projekten des Landes sowie zur Förderung von Vorhaben Dritter verwendet. Förderungsempfänger sind Gemeinden des Landes Salzburgs sowie natürliche oder juristische Personen und Personengemeinschaften des bürgerlichen Rechts. Die Fondsmittel werden als nationale Gegenüberstellungsmittel für EU-Kofinanzierungsprojekte des nationalen GAP-Strategieplans, des Finanzierungsinstrumentes "Life+" bzw. des "Strukturfonds" herangezogen. Die Projektförderungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und insbesondere zur Wiederherstellung ökologisch wertvoller Lebensräume und Lebensräumen von Arten. Bei den Projektförderungen wird die Förderung auf Basis von Rechnungen abgegolten. Eine Förderung kann gewährt werden: Privatrechtliche Sicherung von ökologisch wertvollen Grundstücken zu Naturschutzzwecken (insbesondere durch Kauf oder den Erwerb von Nutzungsrechten). Kofinanzierung von Naturschutzprojekten im Rahmen von EU-Fonds, Aktionsprogrammen oder Gemeinschaftsinitiativen der EU (z.B. ELER, EFRE, LIFE). Maßnahmen von Gemeinden im Sinne des Pkt. 6.1. Erstellung und Umsetzung von Landschaftspflegeplänen (§ 35 NSchG), Pflege- und Entwicklungskonzepten, Strategien. Maßnahmen zur Vermittlung von Wissen über die Natur und zur Bewusstseinsbildung (zB Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und Nutzergruppen für die Anliegen des Naturschutzes). Erstellung und Bearbeitung des Biotopkatasters (§ 36 NSchG). Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten. Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen. Weitere Maßnahmen, die im erheblichen Interesse des Naturschutzes gelegen sind und die Projektcharakter haben (zB Monitoringprojekte). Vorfinanzierung der unter den Pkt. 4.1 – 4.9. genannten Maßnahmen, von Ausgleichsmaßnahmen (§ 51 NSchG) oder Ersatzleistungen (§ 3a Abs 4a NSchG). Vorfinanzierung der Kosten einer nach § 46 NSchG durchzuführenden Wiederherstellung. Finanzierung von Wiederherstellungen durch das Land Salzburg gem. § 46 Abs1 letzter Satz NSchG, oder wenn der Verpflichtete zahlungsunfähig ist. Kofinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen (§ 51 NSchG) oder Ersatzleistungen (§ 3a Abs 4a NSchG).