Vertragsnaturschutz
Salzburg
Mit Grundeigentümern werden Verträge unterzeichnet, auf deren Flächen Naturschutzmaßnahmen umzusetzen oder jede land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit sowie die Ausübung der Jagd zu unterlassen sind. Ausgenommen von der Außernutzungsstellung sind die Schafweide und die Ausübung der bestehenden Einforstungsrechte im Sinne des Salzburger Einforstungsrechtegesetzes.