Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in Zusammenhang mit naturnaher und umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung. Förderfähige Vorhaben dabei sind:
- Investitionen im Bereich der Garten- und Grünraumgestaltung
- Forschungsvorhaben zur nachhaltigen Garten- und Grünraumgestaltung und Garten- und Grünraumbewirtschaftung
Investitionsprojekte werden mit einer Basisförderung von max. 25% der anerkannten Investitionskosten (max. € 30.000,--) unterstützt. Durch definierte Zuschläge kann sich die Förderung auf bis zu max. 40% der anerkannten Kosten (max. € 40.000,--) erhöhen.
Forschungsvorhaben können mit einer Förderung von bis zu 70% unterstützt werden.
Gefördert werden können nur Projekte, deren förderbare Gesamtkosten sich auf mindestens € 2.000,-- belaufen.