Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt. Gefördert werden Maßnahmen in Zusammenhang mit naturnaher und umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung wie:
- Investitionen im Bereich der Garten- und Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseins- sowie Aus- und Weiterbildung
- Grundlagen, Konzepte und Planungsleistungen
- Forschungs- und technische Entwicklungsvorhaben
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme (sh. Förderrichtlinien) von max. 20 % bis max. 50% der förderbaren Kosten. Förderungswerber: Öffentliche Institutionen, Vereine, andere Organisationen und Unternehmen, soweit sie nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen, ausgenommen Wirtschaftsbetriebe aus dem Bereich Gartenbau, für Fördervorhaben zur Errichtung von Schauanlagen
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Non-Profit-Organisationen
- Öffentlichen Einrichtungen