Gefördert werden neu installierte PV-Flugdächer im Netzparallelbetrieb, die mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen und eine Mindestleistung von 15 kWp oder eine Mindestgröße von 100 m² überdachter Fläche haben.
Mit der Wiener PV-Flugdachförderung wird gezielt die Errichtung von neu installierten PV-Flugdächern von Betrieben und damit PV-Anlagen, die als Verschattungseinrichtung für bestehende und neue Parkplätze und sonstige gewerbliche Bebauungsflächen genutzt werden, unterstützt.
Ziel ist es, die Errichtung von Überdachungen mit PV-Anlagen auf Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind, zu unterstützen. Bereits versiegelte Flächen oder versickerungsfähige Böden (Asphalt, Rasengittersteine, Kies und stark verdichtete Sandböden), ausgenommen Wiesen/Grünflächen, sollen so einer Doppelnutzung zugeführt werden.
Ein Flugdach im Sinne der Förderung ist ein eigenständiges Dach-Bauwerk, das lediglich auf Stützen aufliegt oder dessen überdachter Raum auf zumindest 3 Seiten offen ist.
Förderanträge für die Wiener PV-Flugdachförderung können von juristischen Personen gestellt werden.