Wiener Photovoltaik-Flugdachförderung Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden neu installierte PV-Flugdächer im Netzparallelbetrieb, die mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen und eine Mindestleistung von 15 kWp oder eine Mindestgröße von 100 m² überdachter Fläche haben.

Mit der Wiener PV-Flugdachförderung wird gezielt die Errichtung von neu installierten PV-Flugdächern von Betrieben und damit PV-Anlagen, die als Verschattungseinrichtung für bestehende und neue Parkplätze und sonstige gewerbliche Bebauungsflächen genutzt werden, unterstützt.

Ziel ist es, die Errichtung von Überdachungen mit PV-Anlagen auf Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind, zu unterstützen. Bereits versiegelte Flächen oder versickerungsfähige Böden (Asphalt, Rasengittersteine, Kies und stark verdichtete Sandböden), ausgenommen Wiesen/Grünflächen, sollen so einer Doppelnutzung zugeführt werden.

Ein Flugdach im Sinne der Förderung ist ein eigenständiges Dach-Bauwerk, das lediglich auf Stützen aufliegt oder dessen überdachter Raum auf zumindest 3 Seiten offen ist.

Förderanträge für die Wiener PV-Flugdachförderung können von juristischen Personen gestellt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
klimaschutz@publicconsulting.at

Stadt Wien - Energieplanung (MA 20)
1120 Wien, Wilhelmstraße 68
+ 43 1 4000-88305
post@ma20.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma20

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Antrag ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG; Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 – WElWG 2005; Förderrichtlinie 2025 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und von Energieeffizienzmaßnahmen und –programmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1058254

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