Förderung von öffentlichen Bibliotheken und Ludotheken Link zur Förderung kopieren

Es können öffentliche Bibliotheken und Ludotheken in Vorarlberg, die sich in Trägerschaft von Gemeinden und/oder Pfarren und/oder gemeinnützigen Vereinigungen befinden, gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung, Landesbüchereistelle
landesbuecherei@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/landesbuechereistelle

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung (Anschaffung von Medien) wird in zwei Jahresraten ausbezahlt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Gewährung von Förderungen an öffentliche Bibliotheken und Ludotheken; Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Basisförderung für öffentliche Bibliotheken und Ludotheken; Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031160