COVID-19 – Steuerliche Anerkennung pauschaler Forderungswertberichtigungen und Rückstellungen
Österreich
Die gegenständliche Regelung umfasst die steuerliche Anerkennung pauschaler Forderungswertberichtigungen und Rückstellungen. Bisher galt steuerlich ein generelles Verbot in Bezug auf pauschale Wertberichtigungen von Forderungen und pauschale Rückstellungsbildungen. Um Unternehmen einen aufgrund der COVID-19-Krise zu erwartenden erhöhten Wertberichtigungsbedarf von Forderungen steuerwirksam zu ermöglichen, werden pauschale Wertberichtigungen von Forderungen nun auch steuerlich als gewinnmindernd anerkannt. Auch die pauschale Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ist nunmehr zulässig, wodurch die gebündelte Berücksichtigung einer Vielzahl einzelner, aber gleichartiger Einzelrisiken steuerlich ermöglicht wird.