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Für Frauen, die sich über ihre Rechte in Familien-, Ehe-, Partnerschafts- und Scheidungsfragen informieren möchten, bieten spezialisierte Rechtsanwältinnen einmalig eine kostenreduzierte Beratung an. Sie dauert bis zu 45 Minuten. Über einen Beratungsschein des Bereiches Frauen und Gleichstellung wird der Großteil der Kosten übernommen, der Selbstbehalt beträgt 20 Euro.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa, Frauen und Gleichstellung
Römerstraße 15
6901 Bregenz
0557451122105
frauen.gleichstellung@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/frauen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beratung dauert bis zu 45 Minuten. Über einen Beratungsschein des Funktionsbereichs Frauen und Gleichstellung wird der Großteil der Kosten übernommen, der Selbstbehalt beträgt 20 Euro.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1073618

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