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Für Frauen, die sich über ihre Rechte in Familien-, Ehe-, Partnerschafts- und Scheidungsfragen informieren möchten, bieten spezialisierte Rechtsanwältinnen einmalig eine kostenreduzierte Beratung an. Sie dauert bis zu 45 Minuten. Über einen Beratungsschein des Bereiches Frauen und Gleichstellung wird der Großteil der Kosten übernommen, der Selbstbehalt beträgt 20 Euro.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa, Frauen und Gleichstellung
Römerstraße 15
6901 Bregenz
0557451122105
frauen.gleichstellung@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/frauen

Die Beratung dauert bis zu 45 Minuten. Über einen Beratungsschein des Funktionsbereichs Frauen und Gleichstellung wird der Großteil der Kosten übernommen, der Selbstbehalt beträgt 20 Euro.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1073618

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