Förderung der Film- und Kinokultur Link zur Förderung kopieren

Das Land Niederösterreich unterstützt die Herstellung von Filmproduktionen, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu Niederösterreich haben und /oder in Niederösterreich entstehen, gemäß den Richtlinien für Filmförderung des Landes Niederösterreich 2016  sowie kinokulturelle Strukturen, wie etwa Filmclubs, Programmkinos und sonstige Institutionen in den Bereichen Filmproduktion, Filmvertrieb, Publikationen, Bewahrung des filmkulturellen Erbes usw.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-17030
post.k1@noel.gv.at
http://www.noel.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Film-Kinokultur.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1031707