Förderungen im Bereich der Literatur Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Lesungen, Workshops, Buchherausgaben (Prosa, Lyrik, Anthologien, Hör-CDs, Bühnenwerke), literarische Veranstaltungen.

Förderungsempfänger sind LiteratInnen, Literaturvereine, Kulturinitiativen und Verlage mit Burgenlandbezug.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
https://www.burgenland.at/

Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung durch Vorlage von saldierten Originalbelegen.

Rechtsgrundlage

Bgld. Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1013580