Musik Volkskultur, Projekt- und Jahresförderungen
Kärnten
Die Förderungsmaßnahme richtet sich an juristische und natürliche Personen, insbesondere an Blasmusikvereinigungen, Musikkapellen, Chöre- und Singgruppen. Gefördert werden: reproduzierende Tätigkeiten (Durchführung von Konzerten etc.) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Projekte von überregionaler Bedeutung (Maßnahmen, die unmittelbar der Vorbereitung und Durchführung dienen) Ankauf von Noten und Materialien Instrumentenankauf und technische Einrichtungen (Ton- und Lichttechnik) spartenübergreifende Projekte (z. B. Chor mit Blasmusik) langjähriges Engagement (z.B. Jubiläen) anteilige Förderung der Kosten für die Abgeltung der Urheberrechte (z.B. AKM) bei öffentlichen Musikaufführungen oder sonstigen Darbietungen einschlägige Publikationen (Chroniken, Festschriften etc.)