Musik: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen Link zur Förderung kopieren

Förderung der künstlerischen Jahresprogramme von Vereinen und vergleichbaren Rechtsträgern; Einzelpersonen; Einzelprojekte, Verbreitung von Tonträgern und Publikationen in Österreich im Bereich Musik, Teilfinanzierung.

Des Weiteren werden Kulturelle Institutionen im Bereich Musik gefördert, die Vermittlungsprogramme wie z.B. Ausstellungen, Konzerte anbieten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
mdk@bmkoes.gv.at
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

keine Kosten

Rechtsgrundlage

Kunstförderungsgesetz 1988; GR-Grundsatzbeschlusses v. 20.12.1996 (Wien)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6,116 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1019017