Arbeitsstipendien für Bildende Kunst der Stadt Graz Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz vergibt Arbeitsstipendien in der Höhe von je € 5.000,00 für kontinuierliche künstlerische Tätigkeit im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst).

Ziel ist die Anerkennung von Grazer Bildenden Künstler:innen, die eine Unterstützung ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit erfahren sollen und dezidiert in Graz selbst tätig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 16 - Kulturamt der Stadt Graz
8020 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4900
kulturamt@stadt.graz.at
https://www.kultur.graz.at/kulturamt/155

Die Einreichung bzw. Nominierung ist kostenfrei.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 21.09.2023, GZ.: A16-024463/2014/0011_3, für Arbeitsstipendien für Bildende Kunst der Stadt Graz. Erlassen auf Grund § 45 Abs 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069046