Filmförderung der Stadt Graz Link zur Förderung kopieren

Förderung der Stadt Graz für die Herstellung von Filmwerken

Fördergegenstand:

Förderbar sind folgende Förderkategorien:

  • Kino- und TV-Filme, Spielfilme, Dokumentarfilme, Reihen, Serien, Langfilme ebenso wie Kurzfilme, die durch entsprechende Medien (TV, Kino, DVD, Internet oder andere Neue Medien) einem größeren öffentlichen Publikum zugänglich gemacht werden sollen.
  • Filmfestivals und Filmtage, sofern die Veranstaltung in Graz stattfindet

Nicht gefördert werden

  • Industrie-, Image- und Werbefilme sowie Musikvideos
  • Filmprojekte die als Abschlussprojekte im Zusammenhang mit Ausbildungslehrgängen entstehen
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz
8010 Graz, Hauptplatz 1
0316 872-0
https://www.graz.at/cms/beitrag/10254203/7763192/Film_Commission_Graz.html

Landeshauptstadt Graz, Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung, Referat Film Commission
Palais Thinnfeld, Mariahilferstraße 2, 8020 Graz
0316 872 2108
https://filmcommissiongraz.at/kontakt/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.09.2020 über Förderungen durch die Film Commission Graz auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 iVm § 9 der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Stärkung und Weiterentwicklung der steirischen Filmwirtschaft mit dem Ziel branchenspezifischer Betriebsgründungen. Wirkungsziel 2: Stärkung des Filmstandorts Graz und der Stärkung des Profils von Graz als Drehort für regionale, nationale und internationale Film- & TV-Produktionen. Wirkungsziel 3: Stärkung und Sichtbarmachung des jungen künstlerischen Filmschaffens der steirischen Filmschaffenden in Graz

Referenznummer

1059450