Filmförderung der Stadt Graz Link zur Förderung

Förderung der Stadt Graz für die Herstellung von Filmwerken

Fördergegenstand:

Förderbar sind folgende Förderkategorien:

  • Kino- und TV-Filme, Spielfilme, Dokumentarfilme, Reihen, Serien, Langfilme ebenso wie Kurzfilme, die durch entsprechende Medien (TV, Kino, DVD, Internet oder andere Neue Medien) einem größeren öffentlichen Publikum zugänglich gemacht werden sollen.
  • Filmfestivals und Filmtage, sofern die Veranstaltung in Graz stattfindet

Nicht gefördert werden

  • Industrie-, Image- und Werbefilme sowie Musikvideos
  • Filmprojekte die als Abschlussprojekte im Zusammenhang mit Ausbildungslehrgängen entstehen
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz
8010 Graz, Hauptplatz 1
0316 872-0
https://www.graz.at/cms/beitrag/10254203/7763192/Film_Commission_Graz.html

Landeshauptstadt Graz, Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung, Referat Film Commission
Palais Thinnfeld, Mariahilferstraße 2, 8020 Graz
0316 872 2108
https://filmcommissiongraz.at/kontakt/

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.09.2020 über Förderungen durch die Film Commission Graz auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 iVm § 9 der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Stärkung und Weiterentwicklung der steirischen Filmwirtschaft mit dem Ziel branchenspezifischer Betriebsgründungen. Wirkungsziel 2: Stärkung des Filmstandorts Graz und der Stärkung des Profils von Graz als Drehort für regionale, nationale und internationale Film- & TV-Produktionen. Wirkungsziel 3: Stärkung und Sichtbarmachung des jungen künstlerischen Filmschaffens der steirischen Filmschaffenden in Graz

Referenznummer

1059450