Bildende Kunst-Jahresförderung Link zur Förderung

Jahresförderung für den Betrieb und das Programm von nicht kommerziellen Institutionen und Ausstellungsorten, Galerien und Vereinen in Salzburg mit dem Ziel, Ausstellungsmöglichkeiten insbesondere für lokale Kunstschaffende abzusichern und eine Angebotsvielfalt zu gewährleisten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kultur und Wissenschaft
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine vollständige Auszahlung von Förderungen ohne Entlastung der vorhergehenden Subvention, Ratenzahlung ist möglich.

Die Abrechnung soll zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulars erfolgen.

Details siehe auch folgende Links:

Information für die Abrechnung von Förderungen

Formular Verwendungsnachweis

 

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs. 1 lit. g Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF und Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018514