Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz gewährt Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz.

Projektförderung: Förderung für eine einzelne, inhaltlich, zeitlich und sachlich bestimmte Leistung einer Person oder Einrichtung.
Basisförderung: Förderung für das Bestehen oder die Sicherung einer bestimmten Tätigkeit einer Person oder Einrichtung, ohne Einfluss auf die konkrete Leistungserbringung.

Vom Anwendungsbereich der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz ausgenommen sind:

  • Förderungsmaßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften;
  • Förderungsmaßnahmen aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, welche vor Geltungsbeginn dieser Richtlinien eingegangen wurden;
  • Zuwendungen an politische Parteien;
  • Spenden;
  • Förderungsmaßnahmen, welche durch gesonderte Beschlüsse des Gemeinderates (Sonderförderungsrichtlinien) geregelt sind.
  • Preise und Auszeichnungen
  • Transfers an direkte Beteiligungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Präsidialabteilung
8011 Graz-Rathaus, Hauptplatz 1
0316 872 2300
praesidialabteilung@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/ziel/7749644/DE/

Die Antragstellung ist kostenfrei.

  • ZMR-Abfrage
  • Kontrolle der eingereichten Unterlagen
  • Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 16.10.2025, GZ.: Präs. 073415/2025/0002, mit der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen festgelegt werden (Förderungsrichtlinie). Auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statuts der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076280

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