Die Lehrpläne des Gegenstandes „Geschichte und Politische Bildung“ des österreichischen Schulsystems sehen im Unterricht eine verpflichtende Auseinandersetzung mit aktuellem und historischem Antisemitismus und mit der Geschichte von Nationalsozialismus und Holocaust vor.
Das Förderungsprogramm für Mobilitäten zu den KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie seiner Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk gem. Gedenkstättengesetz BGBL. I Nr. 74/2016 wird zur Finanzierung der Reisekosten der Schulklassen bzw. klassenübergreifender Schülergruppen eingerichtet. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass - zur Stärkung der Erinnerungskultur - alle Schüler/innen im Rahmen des Unterrichts zumindest einmal die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen können.