Landesbeitrag zum Personal- und Sachaufwand des Kärntner Landesmuseums
Kärnten
Landesbeitrag zum Personal- und Sachaufwand des Landesmuseums für Kärnten zur Erfüllung der im Kärntner Landesmuseumsgesetz (K-LMG, LGBl. 72/1998 idgF) definierten Aufgaben. Die zur Besorgung der Aufgaben der Anstalt erforderlichen finanziellen Mittel werden, unbeschadet der räumlichen und sachlichen Ausstattung aufgebracht durch: jährliche Zuwendungen, die aus Mitteln des Landes Kärnten zur Verfügung zu stellen sind Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften Zuwendungen nationaler Förderungseinrichtungen sowie supranationaler Förderungseinrichtungen im Rahmen der Europäischen Integration Zuwendungen aufgrund von Sponsorverträgen Kostenersätze für Leistungen der Anstalt und sonstige Zuwendungen, Erträge und Einnahmen.