Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
Österreich
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen nach dem Leistungskatalog gemäß § 7 KBGG. Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere einen Eltern-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum 62. Lebensmonat. Auch nicht versicherte Frauen haben einen Anspruch auf (kostenfreie) Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in Österreich. Der Eltern-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die im Eltern-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen sind eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes.