Begünstigt sind Waren der monatlichen Damenhygiene, wie etwa
- hygienische Binden (Einlagen),
- Tampons aus Stoffen aller Art,
- Menstruationstassen und Menstruationsschwämmchen,
- Periodenhosen und Slipeinlagen.
Anmerkung: Die gegenständliche Maßnahme wird von den Abgabenbehörden im Rahmen von Abgabenverfahren auf Basis der Bestimmungen des materiellen Steuerrechts und des geltenden Verfahrensrechts vollzogen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist spätestens am 15. (Fälligkeitstag) des zweitfolgenden Kalendermonats (bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar) einzureichen.
Ergibt sich eine Zahllast, muss diese spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden. Näheres zur Umsatzsteuervoranmeldung bzw. den Fristen können Sie folgenden Seiten entnehmen:
Anträge können über www.finanzonline.bmf.gv.at eingereicht werden.
Umsatzsteuervoranmeldung U 30, Link
Umsatzsteuererklärung U1, Link