Sportverein Mitgliedsbeitrag Förderung für Kinder Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert die Mitgliedschaft von Kindern bis 15 Jahre bei Sportvereinen in Graz.

Die Stadt Graz, Sportamt, übernimmt gegenüber den Sportvereinen die Mitgliedsbeiträge.

Voraussetzung ist, dass die Eltern Inhaber der Sozialcard Graz sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 13 Sportamt
8041 Graz, Stadionplatz 1
0316 872 7800
sportamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Siehe Punkt C.10) der Richtlinie Sozialcard

https://www.graz.at/cms/beitrag/10320434/7765198/

Abwicklung erfolgt durch verkürzten Zahlungsweg über Sportverein. Kinder bzw. deren Eltern beantragen bei Sportverein die Förderung des Mitgliedsbeitrags. Die Stadt Graz zahlt Förderung an Sportverein aus.

ZMR-Abfrage. Sozialcard-Bezug. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 20.09.2012 in der Fassung vom 16.02.2023, GZ.: A 5-142055/2021/0003, über die Einführung einer SozialCard. Aufgrund des § 45 Abs. 2 Z 14 und Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 118/2021.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

1055482 - Sozialcard Graz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Abwicklung erfolgt durch verkürzten Zahlungsweg über Sportverein. Kinder bzw. deren Eltern beantragen bei Sportverein die Förderung des Mitgliedsbeitrags. Die Stadt Graz zahlt Förderung an Sportverein aus.

Referenznummer

1062322