Förderung der mobilen Hospizversorgung Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert werden Hospizteams für Erwachsene und für Kinder als mobile Versorgungsangebote, in deren Rahmen Palliativpatienten und -patientinnen und ihre An- und Zugehörige von qualifizierten ehrenamtlichen und nicht ehrenamtlichen Hospizbegleitern und -begleiterinnen in allen Versorgungskontexten individuell begleitet werden mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensqualität und der Sicherung der kontinuierlichen Betreuung.
  • Diese Teams sollen die Lebensqualität der Palliativpatienten und -patientinnen verbessern und die kontinuierliche Betreuung sowie reibungslose Versorgungsübergänge sichern. 
  • Dabei bieten sie den Palliativpatienten und -patientinnen und ihren An- und Zugehörigen mitmenschliche Begleitung in der Zeit der Krankheit, des Schmerzes, des Abschieds und der Trauer.
  • Die Koordination in den Hospizteams erfolgt durch hauptamtliche Fachkräfte.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration (IVa)
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
+43 5574 511 24105
soziales-integration@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Rechtsgrundlage

Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG); Allgemeine Richtlinie des Sozialfonds zur Gewährung von Mitteln aus dem Sozialfonds;

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081710

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