Wiener Grundversorgung - Leistungen der Pflege und Betreuung für geflüchtete Menschen Link zur Förderung kopieren

Die Pflege oder die Betreuung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in anerkannten Wohn- und / oder Pflegeeinrichtungen sowie durch anerkannte Einrichtungen für mobile sowie teilstationäre Betreuungs- und Pflegedienste

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9
1030 Wien
01 / 24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für Leistungen der Wiener Flüchtlingshilfe; Spezifische Förderrichtlinie für Leistungen der Wiener Flüchtlingshilfe im Zusammenhang mit Behinderung, Pflege und Krankheit

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1080217

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