Hilfe für pflegebedürftige Menschen im häuslichen Bereich Link zur Förderung kopieren

  • Pflegebedürftigen Menschen kann als Hilfe für die Betreuung und Pflege im häuslichen Bereich auf Antrag eine Unterstützungsleistung gewährt werden.
  • Dabei ist eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung möglich, wobei unter Beachtung von Einkommenshöchstgrenzen die maximale Höhe dieser Unterstützungsleistung bei zwei Betreuungskräften 660 Euro, bei einer Betreuungskraft 330 Euro monatlich beträgt.
  • Bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdigen Umständen (z.B wenn trotz Vermögenseinsatzes die Kosten nicht abgedeckt werden können) kann eine darüber hinausgehende Unterstützungsleistung gewährt werden (Härtefall). Diese gilt auch, wenn die Betreuung und Pflege durch andere ambulante Dienste erfolgt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss Gayenhofplatz 2 6700 Bludenz
+43 5552 6136 51412
bhbludenz@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhbludenz

Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bahnhofstraße 41 6900 Bregenz
+43 5574 4951 52415
bhbregenz@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhbregenz

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Klaudiastraße 2 6850 Dornbirn
+43 5572 308 53413
bhdornbirn@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhdornbirn

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1 6800 Feldkirch
+43 5522 3591 54419
bhfeldkirch@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhfeldkirch

Rechtsgrundlage

Sozialleistungsgesetz (SLG), LGBL.Nr. 81/2020 idgF, Sozialleistungsverordnung (SLV), LGBL.Nr. 16/2021 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079607

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