Heilbehandlung für Menschen mit Behinderungen Link zur Förderung kopieren

Hilfe zur Heilbehandlung wird gewährt für ärztliche Behandlung, Therapien, Heilmittel und Pflege in Kranken-, Kur- oder sonstigen Anstalten, wenn dadurch

  • eine Behebung oder
  • eine erhebliche Besserung der Beeinträchtigung oder
  • eine Verlangsamung des Verlaufes der durch die Behinderung bestehenden Beeinträchtigungen erreicht werden kann oder
  • eine Verschlechterung der durch die Behinderung bestehenden Beeinträchtigungen hintangehalten werden kann.

Die im Zusammenhang mit der Hilfeleistungen notwendigerweise anfallenden Fahrtkosten bei Menschen mit Behinderung sind zu übernehmen. Es sind dies die Fahrtkosten für das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel zu einem der nächstgelegenen geeigneten Erbringer der Leistung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
8011 Graz, Hofgasse 12
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

StBHG, LEVO-StBHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078278

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