Kostenzuschuss zur 24-Stunden Betreuung Link zur Förderung kopieren

  • Auf Antrag wird die Anspruchsvoraussetzung überprüft und bescheidmäßig der Zuschuss zur 24-Stunden Betreuung entschieden.
  • Im Zuerkennungsverfahren sind das Vorliegen von Rechtsverfolgungspflichten der hilfewerbenden Person und verwertbarem Vermögen, insbesondere unter Berücksichtigung von Schenkungs- und Übergabeverträgen, zu beurteilen.
  • Gegebenenfalls ist die grundbücherliche Sicherstellung des Ersatzanspruches des Kostenträgers bereits im Zuerkennungsbescheid oder danach zu verfügen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag
Theodor Körner Straße 34, 8600 Bruck an der Mur

Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark
8330 Feldbach, Ringstraße 1

Bezirkshauptmannschaft Liezen
Hauptplatz 12, 8940 Liezen

Bezirkshauptmannschaft Weiz
8160 Weiz, Franz-Pichler-Straße 2

Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
8230 Hartberg, Rochusplatz

Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
Bahnhofgürtel 85, 8020 Graz

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
03168773318
pflegemanagement@stmk.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Murtal
8750 Judenburg, Kapellenweg 7

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg
Kirchengasse 10, 8530 Deutschlandsberg

Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
Kadagasse 12, 8430 Leibnitz

Bezirkshauptmannschaft Murau
Bahnhofviertel 7, 8850 Murau

Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Feldgasse 1, 8570 Voitsberg

Bezirkshauptmannschaft Leoben
Erzherzog-Johann-Straße 2, 8700 Leoben

Stadt Graz
Schmiedgasse 26, 8010 Graz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 5 - Steiermärkisches Pflege- und Betreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1077643

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