Tagesstätten für Senioren Link zur Förderung kopieren

Pflege und Betreuung in Tageszentren für pflege- und betreuungsbedürftige Senioren 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege
Mießtaler Straße 1,
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050-536-15402
abt5.pflege@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&detail=598

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.09.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Eine Liste der Tagesstätten und weiterführende Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Tagesstätten 

Vom Besucher der Tagesstätte ist ein nach Dauer des Besuches und Höhe des Pflegegeldes gestaffelter Selbstbehalt zu bezahlen. Tarife siehe unter Folgendem Link: Tarifinfo Tagesstätten

Rechtsgrundlage

§ 5 Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz - K-PBG, LGBl. Nr. 105/2022, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1075530