Förderung des betreuten Wohnens Link zur Förderung kopieren

  • Ziel und Zweck des Betreuten Wohnens ist der möglichst lange Erhalt einer selbstständigen Lebensführung in den eigenen vier Wänden. Dies wird durch die Bereitstellung eigens für das Betreute Wohnen geschaffenen, barrierefrei ausgestatteten und leistbaren Mietwohnungen ermöglicht.
  • Darüber hinaus soll in Einrichtungen des Betreuten Wohnens eine eigens dafür eingesetzte und ausreichend qualifizierte Person zur Erhaltung der Selbständigkeit und zur Aktivierung von hilfs-, betreuungs- und pflegebedürftigen Personen unterstützend eingesetzt werden.
  • Dadurch wird die Aufnahme von Klienten in ein Wohn- und Pflegeheim möglichst lange hinausgezögert. Die Selbständigkeit wird gefördert und die eigene Wertschätzung der Mieter/Bewohner gesteigert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
05125082883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Rechtsgrundlage

Richtlinie Betreutes Wohnen mit Normkostensätzen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074095

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