Das Ziel dieser Förderung ist es, pflege- und betreuungsbedürftigen Kindern möglichst lange einen Aufenthalt in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen und Betroffene in dieser Situation finanziell zu Unterstützen.
Die Hilfesuchenden haben sich an einen Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen zu wenden. Von diesem werden je nach Bedarf Leistungen erbracht.
Die pflege- bzw. betreuungsbedürftige Person hat einen Selbstbehalt für die Leistungen zu entrichten und die übrigen Kosten werden vom Land Tirol getragen.
Den örtlich zuständigen Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen finden Sie unter Standorte Mobile Dienste | Land Tirol.
Es werden folgende Pflege- und Betreuungsleistungen (Basisdienste), in Abhängigkeit vom Bedarf, gewährt:
- Medizinische Hauskrankenpflege
- Spezielle Hauskrankenpflege für Kinder und Jugendliche
- Organisations- und Beratungsleistungen