Gewährung von spezieller Hauskrankenpflege für Kinder und Jugendliche Link zur Förderung kopieren

Das Ziel dieser Förderung ist es, pflege- und betreuungsbedürftigen Kindern möglichst lange einen Aufenthalt in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen und Betroffene in dieser Situation finanziell zu Unterstützen.

Die Hilfesuchenden haben sich an einen Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen zu wenden. Von diesem werden je nach Bedarf Leistungen erbracht. 

Die pflege- bzw. betreuungsbedürftige Person hat einen Selbstbehalt für die Leistungen zu entrichten und die übrigen Kosten werden vom Land Tirol getragen.

Den örtlich zuständigen  Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen finden Sie unter Standorte Mobile Dienste | Land Tirol.

Es werden folgende Pflege- und Betreuungsleistungen (Basisdienste), in Abhängigkeit vom Bedarf, gewährt:

  • Medizinische Hauskrankenpflege
  • Spezielle Hauskrankenpflege für Kinder und Jugendliche
  • Organisations- und Beratungsleistungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
+43 512 508 2883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Den Klienten trifft für die erbrachten Leistungen ein Selbstbehalt. Die genaue Höhe finden Sie unter Berechnung Kliententarife2025.xlsx.

Rechtsgrundlage

Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz, Richtlinie des Landes Tirol zur Gewährung von spezieller Hauskrankenpflege für Kinder und Jugendliche
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074046

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.