Zuschüsse nach dem Pflegefondsgesetz zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflege- u. Sozialberufen Link zur Förderung kopieren

  • Für alle Personen, die sich in der Steiermark in einer Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege befinden, ebenso für alle Studierende an der FH JOANNEUM, Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege, sowie alle Auszubildende in einem Lehrgang zur Pflegeassistenz oder Auszubildende zu den Sozialbetreuungsberufen Fach- oder Diplomsozialbetreuerin bzw. Fach- und Diplomsozialbetreuer, besteht in der Steiermark die Möglichkeit, um einen monatlichen Ausbildungsbeitrag in der Höhe von € 600,- (indexiert) anzusuchen.
  • Ebenso umfasst vom Ausbildungsbeitrag sind Schülerinnen und Schüler im Rahmen des berufsbildenden Schulwesens zu den Berufen nach dem GuKG (HLPS) für die Dauer der zu absolvierenden Pflegepflichtpraktika.
  • Weiterführende Informationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz

Rechtsgrundlage

§3 Abs. 2 Z 2 - Pflegefondsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1068816

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