Wohnen und Pflege – Kurzzeitpflege Übergangspflege Link zur Förderung

Die Kurzzeitpflege Übergangspflege unterstützt pflegebedürftige Menschen während der Rekonvaleszenz Phase, nach einem Spitalsaufenthalt oder nach einer schweren Erkrankung und bestärkt sie dabei, sich auf geänderte Umstände einzustellen bzw. hilft bei deren Gesundung.

Die Leistung ist auf 92 Tage befristet und findet in Pflegeheimen gemäß Wiener Wohn- und Pflegheimgesetz sowie dessen Durchführungsverordnung statt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für stationäre Pflege und Betreuung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Lt. Richtline erfolgen die Zahlungen des FSW mit monatlicher Abrechnung an die Einrichtungen; Förderungsempfänger dieser Geldleistung sind jedoch die zu pflegenden Personen.

Referenznummer

1068345