Supervision für 24-h-Betreuer:innen Link zur Förderung

In Österreich sind derzeit 58.716 Betreuer:innen im gewerblichen selbstständigen Bereich tätig. Rund 30.000 Menschen in Österreich nehmen die 24-h-Betreuung in Anspruch. Um eine lückenlose Betreuung gewährleisten zu können, braucht jede betreute Person zwei Betreuer:innen, die sich im Turnussystem abwechseln. Die Belastung der derzeit tätigen Personenbetreuer:innen sind ausgesprochen hoch, vor allem im Bereich der teils sehr schwierigen Arbeitsbedingungen und den damit zusammenhängenden psychischen Belastungen. Mit einem entsprechenden Angebot zur psychischen Gesundheitspflege, kann in diesem Bereich entgegengewirkt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung GmbH
4020 Linz, Stockhofstraße 40

Rechtsgrundlage

Bundespflegegeldgesetz § 33c
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

0,613 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung und Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems (insb. Pflegegeld, Pflegekarenzgeld, Förderung der 24-Stunden-Betreuung), um durch eine qualitätsvolle Betreuung und Pflege der betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und deren Angehörige zu unterstützen.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1066968