Pflegende Angehörige - Förderung der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt an pflegende Angehörige mit Pflegestufe 3, 4 und 5 eine Förderung für die erteilte Pflege.

Höhe der Förderung:

  • PG Stufe 3: 20 Wochenstunden, Selbstbehalt vom Pflegegeld 50% = Netto ca. 1.200.- Euro
  • PG Stufe 4: 30 Wochenstunden, Selbstbehalt vom Pflegegeld 50% = Netto ca. 1.600.- Euro
  • PG Stufe 5: 40 Wochenstunden, Selbstbehalt vom Pflegegeld 50% = Netto ca. 2.000.- Euro

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Sozialamt
8010 Graz, Amtshaus - Schmiedgasse 26
0316 872 6382
sozialamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Die Antragstellung ist kostenfrei

Nur pflegebedürftige Personen, deren Einkommen unter der EU-SILC-Grenze liegt, kommen für die Antragsprüfung und Zuerkennung einer Förderung gemäß dieser Richtlinie in Betracht. Die EU-SILC-Grenze bezeichnet die Armutsgefährdungsschwelle und liegt derzeit bei 60 Prozent des Medianeinkommens, 12 Mal netto im Jahr.

  • 1-Personen-Haushalt: 1.392.- Euro netto, 12 Mal im Jahr
  • 1 Erwachsene:r und 1 Kind: 1.810.- Euro netto, 12 Mal im Jahr
  • 2 Erwachsene: 2.088.- Euro netto, 12 Mal im Jahr
  • 2 Erwachsene und 1 Kind: 2.506.- Euro netto, 12 Mal im Jahr
  • 2 Erwachsene und 2 Kinder: 2.924.- Euro netto, 12 Mal im Jahr
  • 2 Erwachsene und 3 Kinder: 3.341.- Euro netto, 12 Mal im Jahr

Die Abwicklung der Förderung erfolgt im verkürzten Zahlungsweg durch eine von der Stadt Graz beauftragte Leasingfirma, mit welcher die Pflegeverträge mit den pflegenden Angehörigen abgeschlossen werden. Bei dieser Firma handelt es sich um die arcus Personalmanagement GmbH, FN 176185 x.

Die Qualitätssicherung und Förderungskontrolle erfolgt durch Amtssachverständige für Pflege der Stadt Graz, Sozialamt gem. § 6a der Förderrichtlinie.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie des Gemeinderats der Landeshauptstadt Graz vom 15.02.2024, GZ.: A5-144129/2023/0008, über die Einführung des Pilotprojektes „Pflegende Angehörige
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

1. Finanzielle Ausgleich für die Leistung von Pflegenden Angehörigen, 2. Unterstützung von pflegebedürftigen Personen durch Förderung von extranmuralen Pflegeleistungen, 3. Entlastung öffentliche Pflegeeinrichtungen
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Laut Info der Stadt Graz hat die pflegebedürfte Person (=Förderungsempfänger, wird personenbezogen eingemeldet) einen Anspruch auf die Geldleistung und aufgrund der einfacheren Abwicklung erfolgt die Zahlung von der Stadt Graz direkt an den Leistungserbringer (=Leasingfirma, die die Angehörigen anstellt). An die TDB gemeldet soll die pflegebedürftige Person als LE werden.

Referenznummer

1066489