Soziale Alltagsbegleitung, Niederösterreich Link zur Förderung

Soziale Alltagsbegleitung ist ein ergänzendes Angebot zu den sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten. Durch den Einsatz von Sozialen Alltagsbegleiterinnen und Sozialen Alltagsbegleitern sollen pflegende Angehörige entlastet und betroffene Personen motiviert werden, wieder am sozialen Leben teilzunehmen.

Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt – die Mindesteinsatzdauer beträgt 2 Stunden und soll 6 Stunden nicht überschreiten.  
In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und pro Jahr bis zu 150
Einsatzstunden mit dem Land verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr gewährt werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Soziale_Alltagsbegleitung.html

Rechtsgrundlage

§§ 44, 45 und 48 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1064419